Nach Meldung der Steuerverwaltung des Kantons Solothurn sei dem Rekurrenten in der Steuerperiode 2012 ein Verwaltungsratshonorar von CHF 10'000.-- und Sitzungsgelder im Umfang von CHF 7'000.-- ausbezahlt worden, weshalb diese CHF 17'000.-- auch vom Rekurrenten zu versteuern seien. Jedenfalls seien bis heute keine Beweise vorgelegt worden, wonach die CHF 17'000.-- nicht dem Rekurrenten persönlich, sondern einer Drittperson zustehen würden.