-2- D. Gegen diese Einspracheentscheide hat der Rekurrent mit Eingabe vom 17. September 2016 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Er beantragt, die Aufrechnung von CHF 17'000.-- im Zusammenhang mit dem Verwaltungsratshonorar und den Sitzungsgeldern zu korrigieren. Die D.________ AG habe die E.________ AG in allen Immobilienfragen unterstützt. Dabei sei ihm das Mandat als Verwaltungsratspräsident der E.________ AG übertragen worden. Die Honorierung der Leistungen der D.________ AG (samt denjenigen des Rekurrenten als Mandatsträger) seien der E.________ AG durch die D.__