betreffend die kantonalen Steuern und direkte Bundessteuer 2012 den Akten entnommen: A. A.________ (Rekurrent) wurde mit Verfügungen (datiert vom 8.10.2014) von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), pro 2012 auf ein steuerbares Einkommen in der Höhe von CHF 143'700.-- (kantonale Steuern) und CHF 152'100.-- (direkte Bundessteuer) veranlagt. Entgegen der Selbstdeklaration des Rekurrenten berücksichtigte die Steuerverwaltung dabei insbesondere CHF 17'000.-- (Verwaltungsratshonorar und Sitzungsgelder) als zusätzliches Einkommen.