Dies gilt auch für die Hauptmahlzeiten, die der Rekurrent an seinem Arbeitsort (Depot D.________) einnimmt. Daran ändert nichts, dass die Rekurrenten der Ansicht sind, eine Tagespauschale von CHF 19.-- reiche nicht aus, da sich der Rekurrent für diesen Betrag am Abend, am Sonntag oder am Flughafen F.________ nicht verpflegen könne. Mit einer Tagespauschale von CHF 19.-- sind die Kosten für ein Tagesmenü mit einem Getränk in einem einfachen Restaurant grundsätzlich gedeckt. Hinzu kommt, dass der Rekurrent die Tagespauschale auch erhält, wenn seine effektiven Kosten tiefer waren als die Tagespauschale (z.B. bloss Kauf eines Sandwichs).