Bei Mitarbeitenden der E.________, die mehr als 60 % der Arbeitszeit ausserhalb ihres üblichen Arbeitsorts tätig sind und deshalb eine Entschädigung für eine Hauptmahlzeit erhalten, wird im Lohnausweis unter "Bemerkungen" folgender Hinweis angebracht: "Mehrkosten für auswärtige Verpflegung durch Arbeitgeber bezahlt" (Ziff. 4.3 des Spesenreglements). Das Spesenreglement der E.________ wurde vom Kanton Bern bzw. von der Steuerverwaltung am 17. September 2007 genehmigt (vgl. E. 2.5 hiervor). Im Lohnausweis des Rekurrenten für das Jahr 2015 ist das entsprechende Spesenreglement und der Hinweis "Mehrkosten für auswärtige Verpflegung durch Arbeitgeber bezahlt" vermerkt (Steuerdossier, pag.