-7- entschädigen hat. Als Lokomotivführer befindet er sich typischerweise regelmässig ausserhalb des Depots bzw. seines "üblichen" Arbeitsorts. Dies wird im Spesenreglement der E.________ berücksichtigt, indem das Fahrpersonal (Lok- und Zugpersonal etc.), das eine Arbeitsschicht von fünf und mehr Stunden zu leisten hat, eine Tagespauschale für die Verpflegung von CHF 19.-- erhält. Ist die eingeteilte Arbeitsschicht kürzer als fünf Stunden, reduziert sich die Pauschale auf CHF 9.50. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Verpflegungskosten abgegolten (Ziff. 4.2 des Spesenreglements). Bei Mitarbeitenden der E.__