auswärtige Verpflegung durch Arbeitgeber bezahlt" (vgl. Bosshard/Mösli, a.a.O., S. 101 f.). 3. Der in C.________ wohnhafte Rekurrent ist Lokomotivführer bei der E.________. Sein Arbeitsort ist das Depot von D.________ (vgl. Formular 6 der Steuererklärung pro 2015; Steuerdossier, pag. 27). Von hier aus führt er die Triebfahrzeuge der E.________ auf die verschiedenen Strecken. Wenn er das Depot mit einem Triebfahrzeug verlässt, befindet er sich an einem auswärtigen Arbeitsort, weshalb ihm die E.________ die entsprechenden Unkosten zu