2.5 Werden der steuerpflichtigen Person die Kosten für auswärtige Verpflegung vergütet, bspw. im Rahmen von Spesenentschädigungen der Arbeitgeberin für Verpflegung während der Dienstzeit oder auf Dienstreisen, so ist kein Abzug für auswärtige Verpflegung zulässig. Hinsichtlich Spesenentschädigung von Arbeitnehmenden werden von Unternehmen in der Praxis oft Spesenreglemente ausgearbeitet und der Steuerbehörde zur Genehmigung unterbreitet. An genehmigte Spesenreglemente sind die Steuerbehörden gebunden (Leuch/Nanzer, a.a.O., N. 20 f. zu Art.