2.4 Von den Berufskosten sind Spesen zu unterscheiden. Spesen sind geschäftliche Unkosten, die der steuerpflichtigen Person im Rahmen der Berufsausübung, also in Verrichtung eines konkreten dienstlichen Auftrags, entstehen. Im Gegensatz zu den Berufskosten fallen sie somit während der Arbeitszeit an (vgl. E. 2.1 hiervor). Die angestellte Person hat gegenüber der Arbeitgeberin (grundsätzlich) einen zivilrechtlichen Anspruch auf Ersatz dieser Unkosten (Art. 327a Abs. 1 und 3 des Schweizerischen Obligationenrechts [OR;