betreffend die kantonalen Steuern sowie die direkte Bundessteuer 2015 den Akten entnommen: A. In der Steuererklärung pro 2015 deklarierten die Ehegatten A.________ und B.________ (Rekurrenten) Berufskosten des Rekurrenten für die Fahrten mit dem Privatwagen zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und für die auswärtige Verpflegung. Mit definitiver Veranlagungsverfügung vom 20. Mai 2016 wurden die Rekurrenten von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung) auf ein steuerbares Einkommen bei den kantonalen Steuern von CHF 86'700.-- und ein solches bei der direkten Bundessteuer von CHF 89'300.-- veranlagt. Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF 50'000.-- festgesetzt.