Mit Verfügung vom 16. September 2015 (Steuerdossier, pag. 94, 93, 92, 91, 90) trat die Steuerverwaltung wie angekündigt auf das Revisionsgesuch betreffend das Steuerjahr 2008 nicht ein und revidierte die Veranlagungen 2009 bis 2011, wies jedoch das Revisionsgesuch betreffend das Steuerjahr 2012 ab.