E. Mit Schreiben vom 15. Februar 2016 forderte die Vizepräsidentin der Steuerrekurskommission die Steuerverwaltung auf, darzulegen, warum und gestützt auf welche Rechtsgrundlagen das Revisionsgesuch teilweise gutgeheissen worden sei und warum die entsprechenden Vorbringen aus Sicht der Steuerverwaltung nicht (bereits) im ordentlichen Rechtsmittelverfahren hätten geltend gemacht werden können.