D. Gegen diesen Einspracheentscheid hat der Vertreter namens und im Auftrag der Rekurrentin mit Eingabe vom 30. Dezember 2015 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Er beantragt darin, die Bussen (der Jahre 2009 bis 2012) im Betrag von CHF 3'200.-- seien zu erlassen. Hierbei führt er u.a. aus, es sei störend und verletze die Gleichbehandlung, dass bei der Mutter ein Erlass möglich gewesen sei, bei der Rekurrentin dagegen nicht. Zudem sei es wichtig, die in den Vorakten beschriebene persönliche und soziale Situation der Rekurrentin in die Beurteilung miteinzubeziehen.