C. Mit der Eingabe vom 15. Oktober 2015 reichte die Rekurrentin, nun vertreten durch B.________ (Vertreter), ein als "Stellungnahme zur Verfügung vom 16. September 2015" bezeichnetes Schreiben ein. Darin machte der Vertreter im Wesentlichen geltend, dass auch das Steuerjahr 2012 zu revidieren und die Bussen der Jahre 2009 bis 2012 zu erlassen seien. Die Steuerverwaltung nahm dieses Schreiben als Einsprache entgegen und wies diese mit Einspracheentscheid vom 1. Dezember 2015 ab, soweit sie darauf eintreten konnte.