B. Mit Schreiben vom 5. Mai 2015 reichte die Rekurrentin bei der Veranlagungsbehörde ein Revisionsgesuch ein und beantragte die Revision der rechtskräftigen Veranlagungen 2008 bis 2012. Sie machte sinngemäss geltend, diese Ermessensveranlagungen seien erheblich zu hoch ausgefallen und verlangte daher die Anpassung der Veranlagungen an die tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse.