6.1 Die Vertreterin wirft im Rekursschreiben die Frage auf, ob es im Sinn der Allgemeinheit sein könne, "dass Pensionskassen, die sich gesetzeskonform und nachhaltig verhalten, indirekt über ihre Tochtergesellschaften 'bestraft'" würden. Darüber kann man in guten Treuen geteilter Meinung sein. Dies rechtfertigt es jedoch nicht, mittels überhöhter Zinsen den steuerbaren Reingewinn der Tochtergesellschaft zu reduzieren.