-6- Konzernbetrachtung statt (Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., N. 97 zu Art. 58 DBG). Dies bedeutet, dass es vorliegend nicht darauf ankommt, ob die Aktionärinnen vergleichbare Hypothekarverträge mit unabhängigen Dritten abgeschlossen haben. Vielmehr ist relevant, ob es möglich gewesen wäre, für das Objekt F.________strasse am Markt einen günstigeren Hypothekarkredit aufzunehmen. Zudem betreffen die für den Drittvergleich vorgelegten Rechnungen zumindest teilweise keine typischen Wohn- oder Geschäftsliegenschaften, sondern spezielle Objekte wie ein Spitalgebäude, eine Privatschule oder ein Schloss mit Seminarangeboten.