65 DBG vorliegt. Das dazu von der ESTV veröffentlichte Kreisschreiben Nr. 6 vom 6. Juni 1997 besagt, dass für Mehrfamilienhäuser bis zu 80 % des Verkehrswerts als Fremdkapital zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dementsprechend hat die Steuerverwaltung vorliegend zu Recht kein verdecktes Eigenkapital angenommen. 5. Laut Erfolgsrechnung für die Periode 2013/14 bezahlte die Rekurrentin Hypothekarzinsen von total CHF 252'480.15 (pag. 48), was einem Zinssatz von 2.75 % entspricht (während der Rechnungsperiode wurden beide Hypothekarkredite um je CHF 100'000.-- amortisiert). Es ist unbestritten, dass diese Zinsen direkt den Aktionärinnen der Rekurrentin zugeflossen sind,