Wirtschaftlich betrachtet ist diese Liegenschaft damit je zur Hälfte von den beiden Aktionärinnen finanziert worden. Anstatt der Rekurrentin die dafür benötigten Mittel vollumfänglich als Aktienkapital zur Verfügung zu stellen (wofür keine Zinsen bezahlt werden dürften), ist der überwiegende Teil (knapp 75 % des Anschaffungswerts) in Form von Hypothekarkrediten gewährt worden. Bei einer solchen Konstellation ist zu prüfen, ob kein verdecktes Eigenkapital im Sinn von Art. 86 StG und Art. 65 DBG vorliegt.