-2- E. Mit Schreiben vom 7. September 2016 hat die Vertreterin zur Vernehmlassung Stellung genommen und an ihrem Standpunkt festgehalten. Sie führt aus, dass es aus Sicht der Rekurrentin in verschiedener Hinsicht vorteilhaft gewesen sei, die Hypothekarkredite bei den Aktionärinnen zu beschaffen anstatt bei einer Bank. Weiter seien auch unabhängige Dritte bereit, zu den gleichen Konditionen wie die Rekurrentin bei den Aktionärinnen grundpfandgesicherte Darlehen aufzunehmen.