Dementsprechend hat die Steuerverwaltung den Personalaufwand (inkl. Sozialversicherungen) zu Recht als nicht geschäftsmässig begründet aufgerechnet. Nach dem Gesagten kommt die Steuerrekurskommission zum Schluss, dass der angefochtene Einspracheentscheid nicht zu beanstanden ist. Daran ändert nichts, dass die Vertreterin die ermessensweise erstatteten CHF 1'000.-- für die verbleibenden, allgemeinen Umtriebe (Telefonate, Besprechungen mit dem Treuhänder und Immobilienverwalter etc.) für willkürlich und sachlich unhaltbar hält (vgl. Stellungnahme der Vertreterin vom 28.7.2016, S. 3). Die Vertreterin macht hierzu denn auch nicht weiter geltend, inwiefern dies unhaltbar sein soll.