-9- nichts. Auch ändert daran nichts, dass die Vertreterin eine am 9. Juni 2016 nachträglich erstellte Liste mit dem Titel "Nachweis zeitlicher Aufwand der Tätigkeit von Frau E.________ für die A.________ AG, C.________" eingereicht hat, wo pro aufgeführte Aufgabe ein zeitlicher Aufwand in Stunden angegeben ist (Steuerdossier, pag. 114). Hierbei ist die Liste in zwei Teile aufgegliedert: Strategische Ebene (Verwaltungsrat) und operative Ebene (Geschäftsführerin; vgl. E. 4.3 hiernach). Gemäss Liste hat der zeitliche Aufwand als Verwaltungsratsmitglied in der hier massgebenden Steuerperiode insgesamt 37 Stunden betragen.