Hierbei hat die Vertreterin die von der F.________ AG erstellte Liegenschaftsbuchhaltung in die Jahresrechnung der Rekurrentin 2012/2013 via das Konto Nr. 1999 ("Hilfskonto Übernahme Liegenschaftsbuchhaltung"; Steuerdossier, pag. 44, 57) übertragen. Obwohl die umfassende Liegenschaftsverwaltung und die restliche Verwaltung damit durch Dritte erfolgt sind, hat E.________ dessen ungeachtet ein Salär von CHF 8'000.-- bezogen. Sie ist gemäss Anstellungsvertrag vom 13. November 2012 (Steuerdossier, pag. 101 f.) als Geschäftsführerin mit einem pauschalen Nettolohn von CHF 8'000.-- pro Jahr (ab 1.1.2013) angestellt worden.