4.1 Bei der Rekurrentin handelt es sich unstreitig um eine reine Immobiliengesellschaft, d.h. einer Gesellschaft, deren ausschliesslicher Zweck die Verwaltung und Nutzung einer Liegenschaft ist (vgl. BGer 2C_1044/2014 vom 26.11.2015, E. 2.3.1). Das nahezu einzige Aktivum dieser reinen Immobiliengesellschaft ist die Liegenschaft D.________ Gbbl. Nr. ________, worauf ein Mehrfamilienhaus steht (vgl. Bilanz per 31.12.2013; Steuerdossier, pag. 14, 44, 55). Die Liegenschaft ist als Renditeobjekt zwecks Erzielung nachhaltiger Mieterträge erworben worden (vgl. Schreiben der Vertreterin vom 9.6.2016, S. 1).