_______ als Geschäftsführerin und Verwaltungsratsmitglied nach (rund 80 Stunden), der sich auf Grund von Erfahrungswerten der Jahre 2013, 2014 und 2015 berechnen lasse, was in etwa einem Nettostundenlohn von CHF 100.-- entsprechen würde. Der Nettolohn von CHF 8'000.-- übersteige zudem die reinen Verwaltungskosten der Immobilienverwaltung (das eigentliche Kerngeschäft der Rekurrentin) durch die F.________ AG von CHF 6'662.-- deutlich. Auch ändere die Aufzählung verschiedener Tätigkeiten des Verwaltungsrats nichts, da es sich beim verbuchten Lohnaufwand um nicht geschäftsmässig begründeten Aufwand handeln würde.