-2- Rahmen des Veranlagungsverfahrens festgestellt, dass die gesamte Liegenschaftsverwaltung (inkl. Bilanz und Erfolgsrechnung) durch die F.________ AG vorgenommen worden sei. Dabei habe das Verwaltungshonorar CHF 6'662.15 (exkl. Spesen und MWSt) betragen und habe sich aus einem Ansatz von 4.75 % der Nettomietzinsen errechnet. Mit diesem in Rechnung gestellten Ansatz habe sich die F.________ AG im üblichen Durchschnitt für eine umfassende (Lie- genschafts-)Verwaltung bewegt. Die Jahresrechnung der F.________ AG werde durch die Vertreterin in die Jahresrechnung der Rekurrentin übertragen.