5. Die Vertreterin hat schliesslich noch beantragt, auf die Gebühr von CHF 200.-- zu verzichten. Für das Revisionsverfahren verweisen Art. 204 Abs. 4 StG und Art. 149 Abs. 4 DBG auf die Vorschriften des Verfahrens, in dem die frühere Verfügung oder der frühere Entscheid ergangen ist. Bezüglich dem DBG halten Richner/Frei/Kaufmann/Meuter (a.a.O., N. 14 zu