In ihrem Schreiben vom 29. Juli 2014 erklärte sie den Vermögensvergleich, wie dieser zustande kommt und was er für Konsequenzen hat. Auch legte sie dem Schreiben eine übersichtliche und nachvollziehbare Darstellung des Vermögensvergleichs bei und gab der Rekurrentin die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Ob die Steuerverwaltung damit insgesamt wesentliche Verfahrensgrundsätze verletzte, kann vorliegend offen gelassen werden.