nahm die Steuerverwaltung mehrere Korrekturen vor. Insbesondere rechnete sie der Rekurrentin unter Ziffer 2.25 "weitere Einkünfte steuerbar" von CHF 65'000.-- auf (pag. 48 und 44). In der Begründung steht dazu, dass das Einkommen gemäss Brief vom 29. Juli 2014 nach Vermögensentwicklung und Lebensaufwand erhöht wird. Die Steuerverwaltung hatte der Rekurrentin mit Schreiben vom 29. Juli 2014 (pag. 36) mitgeteilt, dass sich bei der Vermögensvergleichsberechnung ein Fehlbetrag von CHF 65'855.-- ergeben habe. Die Rekurrentin war aufgefordert worden, aufzuzeigen, aus welchen Quellen der Fehlbetrag gedeckt worden sei.