B. Mit Verfügungen vom 8. Oktober 2014 (pag. 49) wurde die Rekurrentin von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung) für das Steuerjahr 2013 bei den kantonalen Steuern auf ein steuerbares Einkommen von CHF 155'000.-- (satzbestimmendes Einkommen: CHF 158'600.--; pag. 40) und bei der direkten Bundessteuer auf ein solches von CHF 167'100.-- (pag. 38) veranlagt. Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF 2'123'000.-- (satzbestimmendes Vermögen: CHF 2'198'000.--; pag. 40) taxiert. An der Deklaration der Rekurrentin (pag. 34) nahm die Steuerverwaltung mehrere Korrekturen vor.