- 10 - 7. Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Steuerverwaltung die Kinderalimente (inkl. Kinderzulagen) zu Recht als Einkommen der Rekurrenten erfasst hat, die Kinderalimente (inkl. Kinderzulagen) jedoch gegenüber dem Einspracheentscheid pro 2014 auf CHF 8'190.-- zu kürzen sind. Auch hat die Steuerverwaltung zu Recht keinen Abzug für behinderungsbedingte Kosten berücksichtigt. Dementsprechend ist der Rekurs und die Beschwerde teilweise gutzuheissen. Die Akten werden zur Neufestsetzung des steuerbaren Einkommens im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen.