Der Sozialdienst führt das Sozialdienstkonto der Tochter, auf welches die Kinderalimente (inkl. Kinderzulagen) überwiesen werden, denn auch treuhänderisch im Interesse und für Rechnung der Tochter und bezahlt mit den Kinderalimenten (inkl. Kinderzulagen) Ausgaben im Zusammenhang mit der Tochter. Einen allfälligen Überschuss würde der Sozialdienst letztlich auch an die Tochter bzw. an die Inhaberin der elterlichen Sorge (direkt) überweisen.