Unterhaltsbeiträge können aus Geld- und/oder Naturalleistungen bestehen. Die Geldleistungen können dabei in direkter Form (eigentliche Unterhaltsbeiträge), aber auch in indirekter Form erfolgen (Übernahme von Miet- und Schuldzinsen, Krankenkassenprämien, Steuern, Reit- oder Musikunterricht, Ferien, Schulgeldern usw.; Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., N. 64 zu Art. 23 DBG).