B. Gegen diesen Einspracheentscheid hat die Vertreterin namens und im Auftrag der Rekurrenten mit Eingabe vom 17. September 2015, ergänzt mit Schreiben vom 4. November 2015, bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Darin beantragt sie sinngemäss, der Einspracheentscheid sei aufzuheben und die Kinderalimente von CHF 15'320.-- nicht als Einkommen zu besteuern. Eventualiter seien die Pflegeplatzkosten und die Kosten für die Familienbegleitung als behinderungsbedingte Kosten anzuerkennen und zum Abzug zuzulassen.