Die Rekurrenten sind über die beabsichtigte Korrektur des steuerbaren Einkommens mit Schreiben vom 8. Dezember 2016 informiert worden und haben sich mit Eingabe vom 27. Januar 2017 dazu geäussert. Ihre Einwände bringen insofern neue Erkenntnisse, als dass sich das seitens der Steuerrekurskommission berechnete Einkommensmanko von vormals CHF 65'695.-- (vgl. Bst. H hiervor; Ankündigung "reformatio in peius") auf CHF 51'651.-- reduziert. Damit sind Rekurs und Beschwerde abzuweisen. Die Akten werden zur Neufestsetzung der Steuerfaktoren im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt.