Aus dieser ergibt sich, dass Gold im Wert von CHF 10'137.-- verkauft worden ist. Auf der entsprechenden Quittung fehlen jedoch Angaben zum Verkäufer und auch wurde die Quittung seitens des Verkäufers nicht unterzeichnet. Damit bleibt unklar, ob der Goldverkauf tatsächlich durch die Rekurrenten erfolgt ist. Soweit das angesparte Geld betreffend bringen die Rekurrenten sodann vor, dass dieses hauptsächlich aus der Auszahlung von Überstunden der Jahre 2012 und 2013 stamme, welches im Schliessfach bei der E.________Bank in C.________ deponiert worden sei. Dazu haben die Rekurrenten zwei Lohnabrechnungen der Arbeitgeberin des Rekurrenten eingereicht.