die Kosten für Verkehr und Nachrichtenübermittlung eher marginal sind. Der Grundbetrag für die Berechnung der Lebenshaltungskosten je Kind bis 16 Jahren weicht somit vom Grundbetrag für eine erwachsene Person ab. Kinder älter als 16 Jahre werden in Übereinstimmung mit der Steuerverwaltung als (weitere) erwachsene Person berücksichtigt, weshalb auch vom Grundbetrag für eine erwachsene Person ausgegangen wird. Bei Mehrpersonenhaushalten werden folgende prozentmässigen Zuschläge berücksichtigt: