Da vorliegend einzig Angaben bezüglich der Mietkosten vorliegen (vgl. Schreiben der Rekurrenten vom 27.1.2017), dient die BfS-Statistik für den Kanton Bern (2012 bis 2014) als Grundlage für die ermessensweise Berechnung der Lebenshaltungskosten im Jahr 2013. Der Familienstruktur der Rekurrenten (zwei erwachsene Personen und drei Kinder) wird mit prozentmässigen Zuschlägen Rechnung getragen, wobei bei den Lebenshaltungskosten der Kinder die Kosten für "Alkoholische Getränke und Tabakwaren", für "Verkehr" und für "Nachrichtenübermittlung" nicht berücksichtigt werden, da davon ausgegangen werden kann, das Kinder weder alkoholische Getränke noch Tabakwaren konsumieren und