Das Abstellen auf die gesamten durchschnittlichen Konsumzahlen hat unter anderem auch zur Folge, dass die Kosten für den öffentlichen Verkehr nicht separat in der Berechnung zu berücksichtigen sind. Da vorliegend einzig Angaben bezüglich der Mietkosten vorliegen (vgl. Schreiben der Rekurrenten vom 27.1.2017), dient die BfS-Statistik für den Kanton Bern (2012 bis 2014) als Grundlage für die ermessensweise Berechnung der Lebenshaltungskosten im Jahr 2013.