Kosten für Wohnen und Energie) als Basis dienen und auf eine Person heruntergebrochen werden (die BfS-Statistik geht von 2.18 Personen pro Haushalt aus). Die Steuerrekurskommission ersetzt sodann gewisse Durchschnittsbeträge gemäss BfS-Statistik durch die effektiven Beträge, soweit diese nachgewiesen sind. Das Abstellen auf die gesamten durchschnittlichen Konsumzahlen hat unter anderem auch zur Folge, dass die Kosten für den öffentlichen Verkehr nicht separat in der Berechnung zu berücksichtigen sind.