Die Berechnung des Büchersachverständigen der Steuerrekurskommission erfolgt – wie bereits erwähnt – ebenfalls gestützt auf die BfS-Statistik. Dabei werden die Lebenshaltungskosten jedoch auf den Haushaltsbudgeterhebungen für den Kanton Bern pro 2012 bis 2014 berechnet, wobei die gesamten durchschnittlichen Konsumzahlen (inkl. Kosten für übrige Versicherungsprämien, Gebühren und Spenden bzw. gemachte Geschenke und Einladungen und exkl. Kosten für Wohnen und Energie) als Basis dienen und auf eine Person heruntergebrochen werden (die BfS-Statistik geht von 2.18 Personen pro Haushalt aus).