Der Büchersachverständige der Steuerrekurskommission gelangt unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der Rekurrenten zur Auffassung, dass vorliegend von normalen Verhältnissen auszugehen ist. Jedenfalls rechtfertigt es sich aufgrund der Behauptung der Rekurrenten, wonach sie sparsam gelebt hätten und mit Gemüse, Früchten und Salat aus dem Garten der Eltern versorgt worden seien (Schreiben der Rekurrenten vom 27.1.2017) nicht, um von (besonders) einfachen Verhältnissen auszugehen. Die Berechnung des Büchersachverständigen der Steuerrekurskommission erfolgt – wie bereits erwähnt – ebenfalls gestützt auf die BfS-Statistik.