Dabei hat sie gemäss ihren internen Richtlinien für die erste erwachsene Person einen Ansatz von CHF 14'000.-- p.a. und für jede weitere erwachsene Person CHF 10'000.-- p.a. berücksichtigt (zweite erwachsene Person und Kind über 16 Jahre). Für das unter 6 Jahre alte Kind ist sie von einem Ansatz von CHF 2'250.-- und für das über 6 Jahre alte Kind von einem solchen von CHF 3'600.-- ausgegangen. Somit hat sie für die Rekurrenten und ihre Kinder einen Grundbetrag von CHF 39'850.-- p.a. als