Gemäss den internen Richtlinien werden dabei die Konsumausgaben für Gast- und Beherbergungsstätten, Wohnen und Energie sowie Verkehr nicht gemäss Haushaltsbudgeterhebungen des BfS übernommen. Die Steuerverwaltung ist von Lebenshaltungskosten von gesamthaft CHF 59'850.-- für fünf Personen ausgegangen (pag. 66). Dabei hat sie gemäss ihren internen Richtlinien für die erste erwachsene Person einen Ansatz von CHF 14'000.-- p.a. und für jede weitere erwachsene Person CHF 10'000.-- p.a. berücksichtigt (zweite erwachsene Person und Kind über 16 Jahre).