Die Wohnkosten (Miete und Eigentum) werden gesondert berechnet bzw. die effektiven Wohnkosten berücksichtigt. Damit soll ein genaueres Bild der Lebenshaltungskosten einer im Kanton Bern ansässigen Person wiedergeben werden, soll doch mit der ermessensweisen Schätzung eine bestmögliche Annäherung an den wirklichen Sachverhalt ermöglich werden. Hinzu kommt, dass seit dem 25. November 2016 auf der Internetseite des BfS die aktuellsten Zahlen des Zeitraums 2012 bis 2014 zur Verfügung stehen, weshalb die Steuerrekurskommission grundsätzlich auch auf diese abstützt.