Die Steuerrekurskommission geht dabei grundsätzlich von den gesamten durchschnittlichen Konsumzahlen (inkl. Kosten für übrige Versicherungsprämien, Gebühren und Spenden bzw. gemachte Geschenke und Einladungen und exkl. Kosten für Wohnen und Energie) als Basis aus und ersetzt gewisse Durchschnittsbeträge gemäss BfS-Statistik durch die effektiven Beträge, soweit diese nachgewiesen sind. Die Wohnkosten (Miete und Eigentum) werden gesondert berechnet bzw. die effektiven Wohnkosten berücksichtigt.