Liegen keine Angaben über die Lebenshaltungskosten eines Steuerpflichtigen vor, muss auf entsprechende Erfahrungszahlen zurückgegriffen werden. Als Basisdaten für die Festsetzung der in die Berechnung einzusetzenden Lebenshaltungskosten dient der Steuerrekurskommission die BfS-Statistik bezüglich der Haushaltsbudgeterhebungen. Zu erwähnen ist, dass die Steuerrekurskommission für die Berechnung der Lebenshaltungskosten bis anhin auf die