Auch in den aktuelleren Kreisschreiben Nr. 5.1 verweist das BAG auf die Reduktion gemäss Art. 61 Abs. 3 KVG, konkretisiert diese jedoch nicht mehr mit einer Prozentzahl. Da die im Kreisschreiben Nr. 5.1 vom 28. Mai 2010 angegebene Prozentzahl von maximal 75 % seitens BAG – soweit ersichtlich – nicht wiederrufen worden ist, wird zu Gunsten der Rekurrenten davon ausgegangen, dass die Prämien für ihre drei Kinder je rund 25 % der Erwachsenenprämie entsprechen. Folglich sind insgesamt Kosten von rund CHF 8'500.-- für die Prämien der obligatorischen Krankenkasse der Rekurrenten und ihrer drei Kinder zu berücksichtigen.