Da bei der Berechnung nach Vermögensentwicklung und Lebensaufwand grundsätzlich nicht Pauschalen, sondern die effektiv entstandenen Kosten berücksichtigt werden, diese mangels entsprechender Angaben vorliegend jedoch nicht bekannt sind, sind die Kosten für die Prämien der Kranken- und Unfallversicherung anhand von Vergleichswerten zu bestimmen. Für die Bestimmung der Prämien für die Kranken- und Unfallversicherung stützt die Steuerrekurskommission auf die Haushaltsbudgeterhebungen des BfS (BfS-Statistik) ab.