72) rechnerisch ausgeglichen, da diese Pauschalen keine effektiven Kosten mit einem nachgewiesenen Mittelabfluss darstellen. Weiter ergibt sich aus den Akten, dass die Steuerverwaltung bei der Berechnung nach Vermögensentwicklung und Lebensaufwand von einem Reineinkommen der Rekurrenten ausging, bei welchem der Pauschalbetrag für Versicherungsprämien und Zinsen auf Sparkapitalien mit CHF 6'900.-- berücksichtigt wurde (pag. 72 und 66). Die Rekurrenten haben weder in der Steuererklärung pro 2013 (vgl. pag.